Anordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt: Begründungserfordernis zu hinreichend konkreten Aussicht auf den Erfolg einer Alkoholtherapie
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum07.06.2023
- Aktenzeichen4 StR 448/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Anordnung zur Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ungültig ist. Das Gericht fand, dass nicht ausreichend nachgewiesen wurde, dass der Angeklagte eine realistische Chance auf Heilung von seiner Alkoholsucht hat.
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