BGH, Beschluss vom 2026-04-07 - 4 StR 99/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.04.2026
- Aktenzeichen4 StR 99/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass die Anhörungsrüge eines Verurteilten abgelehnt wird. Der Verurteilte hatte beanstandet, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde, weil die Gründe für die Ablehnung seiner Revision nicht erklärt wurden.
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