BGH, Beschluss vom 2026-05-21 - 5 StR 83/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.05.2026
- Aktenzeichen5 StR 83/26
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Entscheidung des Landgerichts Leipzig zur Einziehung von Geld, das durch den Verkauf von Drogen verdient wurde, teilweise falsch war. Ein Betrag von 200.350 Euro wurde aufgehoben, weil nicht bewiesen werden konnte, dass dieser Betrag an den Angeklagten weitergeleitet wurde.
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