BGH, Beschluss vom 2026-04-09 - 4 StR 346/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.04.2026
- Aktenzeichen4 StR 346/25
In diesem Fall hat ein Gericht entschieden, dass die Gegenvorstellung einer verurteilten Person gegen einen früheren Beschluss nicht zulässig ist. Die Person wollte, dass die Entscheidung über die Einziehung von Taterträgen, also den Gewinn aus einer Straftat, überdacht wird.
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