Verfahrensverbindung in Strafsachen: Verbindung von Verfahren bei Gerichten unterschiedlicher Rangordnung; Abgabe an ranghöheres Gericht bei zu prüfender Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum05.07.2023
- Aktenzeichen2 ARs 286/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass zwei Strafverfahren gegen den gleichen Angeklagten, die bei verschiedenen Gerichten anhängig sind, zusammengelegt werden. Das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Köln behandeln ähnliche Vorwürfe und es wird eine psychiatrische Unterbringung des Angeklagten geprüft.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26