Strafverfahren: Einziehung des Wertes von Tatmitteln
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum10.05.2023
- Aktenzeichen2 StR 392/22
In diesem Urteil wurde ein Angeklagter für seine Beihilfe zum Handel mit Drogen verurteilt. Das Gericht hat entschieden, dass der beschlagnahmte Betrag von über 8.000 Euro nicht rechtmäßig eingezogen werden kann, sondern nur 250 Euro, die als Belohnung für seine Tat dienten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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