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BGH, Beschluss vom 2023-05-10 - 2 StR 392/22

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um die Einziehung von Geld, das durch eine Straftat erlangt wurde. Der Angeklagte, der wegen Beihilfe zum Handel mit Drogen verurteilt wurde, sollte 8.350 Euro einziehen, aber das Gericht hat entschieden, dass nur 250 Euro einbehalten werden dürfen, weil der Rest nicht als Taterträge gilt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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