BGH, Beschluss vom 2023-06-13 - 3 StR 55/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum13.06.2023
- Aktenzeichen3 StR 55/23
In diesem Urteil vom Bundesgerichtshof geht es um einen Verurteilten, der wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Der Angeklagte hat seine rechtlichen Schritte, die Revision, zurückgezogen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26