Einziehung des Wertes von Taterträgen bei durch Raub erlangtem und anschließend konsumiertem Heroin
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum13.06.2023
- Aktenzeichen3 StR 152/23
Der Fall behandelt, ob bei einem Raub von Heroin, das später konsumiert wurde, der Wert dieses Heroins eingezogen werden kann. Das Gericht hat entschieden, dass der Wert in Höhe von 200 € eingezogen werden darf, auch wenn das Heroin konsumiert wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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