BGH, Beschluss vom 2023-05-23 - 2 ARs 148/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum23.05.2023
- Aktenzeichen2 ARs 148/23
In diesem Beschluss geht es darum, welches Gericht für die weitere Überwachung eines Verurteilten zuständig ist, nachdem dieser aus dem Gefängnis entlassen wurde. Es gab einen Streit zwischen zwei Gerichten, und der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Landgericht Berlin zuständig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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