BGH, Beschluss vom 2026-06-11 - 6 StR 39/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.06.2026
- Aktenzeichen6 StR 39/26
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Angeklagten abgewiesen und entschieden, dass sein vorheriges Urteil des Landgerichts nicht geändert wird. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.
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