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BGH, Beschluss vom 2026-06-11 - 6 StR 39/26

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Angeklagten abgewiesen und entschieden, dass sein vorheriges Urteil des Landgerichts nicht geändert wird. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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