BGH, Beschluss vom 2023-06-01 - 3 StR 414/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum01.06.2023
- Aktenzeichen3 StR 414/22
Das Gericht hat das Urteil gegen eine Angeklagte überprüft, die wegen Geldwäsche und Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde. Ein Teil des Urteils wurde geändert, sodass sie nun für 1.340.000 Euro haftet.
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