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BGH, Beschluss vom 2026-06-10 - 3 StR 162/26

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um die Revision eines Angeklagten, der wegen Vergehen mit Drogen und Gewalt verurteilt wurde. Ein Teil seines Urteils wurde geändert: Das Mobiltelefon, das als Beweis beschlagnahmt wurde, wird nicht eingezogen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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