BGH, Beschluss vom 2026-06-10 - 3 StR 162/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.06.2026
- Aktenzeichen3 StR 162/26
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um die Revision eines Angeklagten, der wegen Vergehen mit Drogen und Gewalt verurteilt wurde. Ein Teil seines Urteils wurde geändert: Das Mobiltelefon, das als Beweis beschlagnahmt wurde, wird nicht eingezogen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.