BGH, Beschluss vom 2023-06-19 - 4 StR 59/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum19.06.2023
- Aktenzeichen4 StR 59/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Revision, also eine Überprüfung eines Urteils, des Angeklagten abgewiesen wurde. Das Gericht stellte fest, dass es beim ursprünglichen Urteil des Landgerichts keine Fehler gab, die dem Angeklagten schaden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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