Compliance & Regulatory Monitor

Betäubungsmitteldelikt: Besitz von Drogen in nicht geringer Menge bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

In diesem Fall ging es um drei Angeklagte, die bei einem Drogenhandel mit Crystal Meth geholfen haben. Das Landgericht verurteilte sie wegen Beihilfe, aber die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, weil die Angeklagten auch wegen Besitz von Drogen verurteilt werden sollten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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