Betäubungsmitteldelikt: Besitz von Drogen in nicht geringer Menge bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum05.07.2023
- Aktenzeichen5 StR 17/23
In diesem Fall ging es um drei Angeklagte, die bei einem Drogenhandel mit Crystal Meth geholfen haben. Das Landgericht verurteilte sie wegen Beihilfe, aber die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, weil die Angeklagten auch wegen Besitz von Drogen verurteilt werden sollten.
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