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BGH, Beschluss vom 2026-07-14 - 5 StR 345/26

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Angeklagte trotz einer versäumten Frist zur Einlegung einer Revision gegen ein vorheriges Urteil seine Rechte wiederherstellen kann. Sein Anwalt konnte nachweisen, dass der Angeklagte nicht schuld an der Fristversäumnis war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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