BGH, Beschluss vom 2026-08-26 - V ZR 205/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.08.2026
- AktenzeichenV ZR 205/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerden der Beklagten unzulässig sind, da sie nicht von einem zugelassenen Anwalt eingelegt wurden. Außerdem wurde ein Ablehnungsgesuch der Beklagten abgelehnt, weil keine ausreichenden Gründe dafür angegeben wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.