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BGH, Beschluss vom 2023-06-15 - 1 StR 140/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die strafrechtliche Verurteilung einer Angeklagten wegen Betrugs in 109 Fällen teilweise korrigiert werden muss. Die Einzelstrafen für bestimmte Fälle wurden festgelegt, und es gab Änderungen bei der Einziehung von Geldbeträgen, die als Taterträge betrachtet werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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