BGH, Beschluss vom 2026-09-07 - I ZB 23/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.09.2026
- AktenzeichenI ZB 23/26
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anhörungsrüge, also ein Einspruch gegen eine zuvor getroffene Entscheidung, nicht gültig ist. Der Grund: Die Klägerin hatte ihren Einspruch ohne einen zugelassenen Anwalt eingelegt, was nicht erlaubt ist.
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