BGH, Beschluss vom 2026-08-26 - V ZR 219/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.08.2026
- AktenzeichenV ZR 219/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Beschwerde der Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss abgelehnt wurde. Der Senat hat den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör nicht verletzt.
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