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BGH, Beschluss vom 2026-08-26 - V ZR 219/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Beschwerde der Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss abgelehnt wurde. Der Senat hat den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör nicht verletzt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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