Hauptverhandlung in Strafsachen: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung einer Körperverletzung im Schlussvortrag des Staatsanwalts
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum10.05.2023
- Aktenzeichen2 StR 6/23
In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil eines Gerichts eingelegt, weil das Gericht das Verfahren eingestellt hat, weil kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gesehen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch im Schlussvortrag erklärt, dass sie die Verfolgung für nötig hält.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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