BGH, Beschluss vom 2023-06-22 - 2 ARs 246/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum22.06.2023
- Aktenzeichen2 ARs 246/23
In diesem Fall hat ein Angeklagter, der krank ist, beantragt, dass sein Strafverfahren von einem Amtsgericht an ein anderes Amtsgericht in seiner Wohnortnähe verlegt wird. Dies wurde bewilligt, weil er aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme nicht reisen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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