Strafausspruch bei Tötungsdelikt: Berücksichtigung der Tatvollendung zu Lasten des Angeklagten
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum23.05.2023
- Aktenzeichen2 StR 428/22
In diesem Urteil wurde ein Angeklagter wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Urteil wurde teilweise aufgehoben, weil das Gericht Fehler in der Strafzumessung gemacht hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26