Strafverfahren: Unterzeichnung einer als elektronisches Dokument übermittelten Revisionsbegründungsschrift allein mit der Bezeichnung "Rechtsanwalt"
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum19.04.2023
- Aktenzeichen2 StR 56/23
In diesem Urteil wurde ein Angeklagter wegen schwerer sexualisierter Straftaten verurteilt. Seine Revision, also der Einspruch gegen das Urteil, wurde als unbegründet abgelehnt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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