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BGH, Beschluss vom 2023-06-20 - 2 StR 31/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Einziehung von 140 € aus den Betäubungsmitteln, mit denen ein Angeklagter gehandelt hat, aufgehoben wird. Das Landgericht hatte ursprünglich entschieden, dass dieser Betrag eingezogen werden kann, was jetzt nicht mehr gültig ist.

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