BGH, Beschluss vom 2023-06-20 - 2 StR 31/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum20.06.2023
- Aktenzeichen2 StR 31/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Einziehung von 140 € aus den Betäubungsmitteln, mit denen ein Angeklagter gehandelt hat, aufgehoben wird. Das Landgericht hatte ursprünglich entschieden, dass dieser Betrag eingezogen werden kann, was jetzt nicht mehr gültig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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