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BGH, Beschluss vom 2023-06-20 - 2 StR 126/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Köln unbegründet war. Es wurde festgestellt, dass kein Rechtsfehler vorlag, der den Angeklagten begünstigen könnte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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