BGH, Beschluss vom 2023-07-25 - 3 StR 116/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum25.07.2023
- Aktenzeichen3 StR 116/23
In diesem Beschluss des BGH wurde die Revision, also die Überprüfung eines vorherigen Urteils, des Angeklagten abgelehnt. Das bedeutet, dass das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 8.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26