BGH, Beschluss vom 2023-07-05 - 5 StR 158/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum05.07.2023
- Aktenzeichen5 StR 158/23
Das Urteil des Landgerichts Berlin wurde vom Bundesgerichtshof überprüft. Der Angeklagte hat in seiner Revision keine Fehler gefunden, die zu einer anderen Entscheidung hätten führen können.
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