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BGH, Beschluss vom 2023-07-18 - 5 StR 547/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen abgewiesen wird. Das bedeutet, dass das ursprüngliche Urteil bestehen bleibt und der Angeklagte den Wert von erlangten Taterträgen in Höhe von 20.936,86 Euro zahlen muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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