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BGH, Beschluss vom 2023-07-18 - 5 StR 129/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Angeklagten, der eine Frist versäumt hat, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt wurde. Die Revision des Angeklagten wurde jedoch als unbegründet abgelehnt, weil im Urteil keine Fehler zu seinen Ungunsten festgestellt wurden.

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