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BGH, Beschluss vom 2023-07-05 - 5 StR 147/23

In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, der in der Schweiz stattfand, nach deutschem Recht verurteilt werden kann. Das Gericht stellte fest, dass die Verabredung der Straftaten in Deutschland stattfand, was die Geltung des deutschen Strafrechts begründet.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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