BGH, Beschluss vom 2023-07-18 - 5 StR 191/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum18.07.2023
- Aktenzeichen5 StR 191/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stellen konnte, nachdem er die Frist zur Einlegung einer Revision versäumt hatte. Da sein vorheriger Anwalt keine Revision eingelegt hat, kann nun die Revision rechtzeitig nachgeholt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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