BGH, Beschluss vom 2023-07-11 - 1 StR 162/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum11.07.2023
- Aktenzeichen1 StR 162/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten, der wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, abgelehnt wird. Der Angeklagte wollte nachträglich neue Rechtsmittel einbringen, was aber nicht erlaubt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26