BGH, Beschluss vom 2023-08-01 - 2 ARs 255/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum01.08.2023
- Aktenzeichen2 ARs 255/23
In diesem Urteil ging es um einen Streit zwischen zwei Gerichten über die Zuständigkeit für eine Jugendstrafsache. Ein Jugendlicher, der verschiedene Straftaten begangen hat, sollte in Offenburg verhandelt werden, aber ein anderes Gericht wollte das Verfahren übernehmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26