Persönlichkeitsstörung als „schwere andere seelische Störung“
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum21.06.2023
- Aktenzeichen2 StR 158/23
2. Für Privatpersonen könnte dies bedeuten, dass, wenn jemand mit einer ähnlichen Persönlichkeitsstörung als unzurechnungsfähig gilt, dies Auswirkungen auf die Strafverfolgung und die Haftbedingungen des Betreffenden haben kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.