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BGH, Beschluss vom 2023-08-01 - 5 StR 260/23

Der Bundesgerichthof hat die Revisionen (also die Überprüfungsanträge) der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen für unbegründet erklärt. Es wurden keine Rechtsfehler festgestellt, die den Angeklagten schaden würden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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