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BGH, Beschluss vom 2023-08-01 - 5 StR 142/23

In diesem Fall hat ein Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen Revision eingelegt, das heißt, er wollte das Urteil überprüfen lassen. Das Oberste Gericht hat die Revision jedoch als unbegründet verworfen und gleichzeitig verfügt, dass der Angeklagte den Geldbetrag von 112.525 Euro, den er durch seine Straftat erzielt hat, zurückzahlen muss.

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