BGH, Beschluss vom 2023-08-08 - 3 StR 247/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum08.08.2023
- Aktenzeichen3 StR 247/23
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten abgelehnt. Das bedeutet, dass das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom Februar 2023 Bestand hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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