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BGH, Beschluss vom 2023-07-25 - 3 StR 99/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Angeklagter wegen schwerer Diebstahlstaten verurteilt wurde. Die Einziehung des Wertes von erlangten Täterträgen wurde auf 1.940 Euro festgelegt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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