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BGH, Beschluss vom 2023-08-09 - 3 StR 483/22

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerden (Revisionen) der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Duisburg nicht erfolgreich waren. Es wurden keine Fehler gefunden, die die Angeklagten benachteiligen würden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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