BGH, Beschluss vom 2023-08-09 - 3 StR 483/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum09.08.2023
- Aktenzeichen3 StR 483/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerden (Revisionen) der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Duisburg nicht erfolgreich waren. Es wurden keine Fehler gefunden, die die Angeklagten benachteiligen würden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26