Unterscheidung bei Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bzw. tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum09.08.2023
- Aktenzeichen6 StR 182/23
Ein Angeklagter wurde wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten verurteilt, nachdem er auf diesen mit erhobenen Fäusten zugestürmt war. Zuvor wurde er fälschlicherweise wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.
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