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BGH, Beschluss vom 2023-07-25 - 6 StR 270/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung eines Urteils, des Angeklagten nicht zulässig ist. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt und eine lange Haftstrafe festgelegt.

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