Absehen von der Einziehung durch das Revisionsgericht: Verfahrensökonomische Gründe
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum22.08.2023
- Aktenzeichen6 StR 230/23
In diesem Urteil hat das Revisionsgericht entschieden, dass das iPad, das in einem Verbrechen verwendet wurde, nicht eingezogen wird. Der Beschuldigte hatte gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Lüneburg Revision eingelegt, also eine Überprüfung des Urteils beantragt.
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