BGH, Beschluss vom 2023-06-29 - IX ZR 128/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.06.2023
- AktenzeichenIX ZR 128/22
In diesem Beschluss hat das Bundesgerichtshof (BGH) eine Anhörungsrüge zurückgewiesen. Der Beklagte wollte überprüfen lassen, ob sein rechtliches Gehör verletzt wurde, weil der Senat keine ausführliche Begründung für die Zurückweisung seiner Beschwerde gegeben hatte.
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