BGH, Beschluss vom 2023-08-23 - 6 StR 256/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum23.08.2023
- Aktenzeichen6 StR 256/22
In diesem Fall hat das Bundesgericht entschieden, dass die Anhörungsrüge eines Verurteilten gegen einen früheren Beschluss zurückgewiesen wurde. Der Verurteilte hatte geltend gemacht, sein Recht auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, was das Gericht jedoch nicht bestätigte.
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