Reststrafaussetzung zur Bewährung: zuständiges Gericht; Berücksichtigung der erforderlichen Vorlaufzeit
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum01.08.2023
- Aktenzeichen2 ARs 267/23
Das Gericht muss entscheiden, ob ein verurteilter Straftäter nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haftstrafe auf Bewährung entlassen werden kann. Es gibt eine Streitigkeit über das zuständige Gericht, da der Verurteilte in einer Gefängnisanstalt im Bezirk des Landgerichts Karlsruhe untergebracht ist, aber das Verfahren wegen einer früheren Verurteilung am Landgericht Stuttgart anhängig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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