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BGH, Beschluss vom 2023-08-25 - 5 StR 350/23

In diesem Fall hat ein Angeklagter versucht, seinen Pflichtverteidiger zu wechseln, weil er das Vertrauen in seine bisherige Verteidigerin verloren hat. Der Bundesgerichtshof hat den Antrag jedoch abgelehnt, da der Angeklagte nicht genug Gründe für den Wechsel angegeben hat.

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