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BGH, Beschluss vom 2023-08-22 - 3 StR 258/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Angeklagter, der wegen Drogenbesitzes verurteilt wurde, erneut überprüft werden muss, ob er in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden sollte. Das Landgericht hatte dies nicht entschieden, aber der BGH fand, dass wichtige Faktoren nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

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