BGH, Beschluss vom 2023-08-22 - 3 StR 258/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum22.08.2023
- Aktenzeichen3 StR 258/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Angeklagter, der wegen Drogenbesitzes verurteilt wurde, erneut überprüft werden muss, ob er in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden sollte. Das Landgericht hatte dies nicht entschieden, aber der BGH fand, dass wichtige Faktoren nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26