BGH, Beschluss vom 2023-09-12 - 5 StR 308/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum12.09.2023
- Aktenzeichen5 StR 308/23
In diesem Fall wurde das Rechtsmittel des Angeklagten gegen ein Urteil wegen Drogenhandels nicht anerkannt. Die Revision, also der Einspruch gegen das Urteil, wurde als unzulässig verworfen, weil sie nicht richtig eingereicht wurde.
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