Wiedereinsetzung nach Versäumung der Revisionsfrist in Strafsachen: Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Fristversäumnis wegen technischer Fehler bei der Übermittlung der Revisionsschrift per beA
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum05.09.2023
- Aktenzeichen3 StR 256/23
In diesem Fall wollte ein Angeklagter gegen ein Urteil vorgehen, konnte aber die Frist zur Einlegung der Revision nicht einhalten. Der Antrag auf Wiedereinsetzung, also die Bitte um eine Verlängerung der Frist wegen technischer Probleme, wurde abgelehnt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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